210728_KVWL Jahresbericht | Page 28

V . Qualitätssicherung

Wechsel des Ortes der Leistungserbringung
Es gibt Genehmigungsbereiche , für die neben der fachlichen Qualifikation auch bauliche , apparativ-technische und / oder organisatorische Anforderungen nachzuweisen sind . Die jeweilige Genehmigung wird leistungsortgebunden erteilt . Bei Änderung oder Wegfall des Ortes der Leistungserbringung ( Adressänderung , Praxisumzug , Beendigung einer Filiale oder Wegfall der Nutzung ausgelagerter Praxisstätten etc .) wird die erteilte Genehmigung automatisch unwirksam . Insoweit ist nicht nur der GB Zulassung und Bedarfsprüfung über Änderungen hinsichtlich des Ortes der Leistungserbringung zu informieren , sondern auch der GB VQ .
Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren , hat die Abteilung QS sogenannte Kurzanträge zu den relevanten Genehmigungsverfahren erstellt , die direkt nach Kenntnis des geänderten Leistungsortes zur Verfügung gestellt werden .
Ansprechpartnerinnen zum Thema Genehmigungspflicht sowie Statuswechsel / Änderung des Ortes der Leistungserbringung :
Kristina Beckmann
Kristina . Beckmann @ kvwl . de
0231 9432-1556
Alice Frohn
Alice . Frohn @ kvwl . de
0231 9432-3520
Welche Art der Antragseinreichung bevorzugen Sie ?
Ihre Meinung zählt !
Welche weiteren Wünsche haben Sie in Bezug auf die Antragseinreichung ?
28