210728_KVWL Jahresbericht | Page 30

V . Qualitätssicherung

Neue Diabetesvereinbarung vom 01.07.2019 erfolgreich etabliert
Die zum 01.07.2019 neu gefasste Diabetesvereinbarung hat sich erfolgreich etabliert . Ein Grund hierfür ist der Wegfall der Mindestbetreuungszahlen und die Bedarfsplanung . Aufgrund dieser Lockerung ist es gelungen , weitere Schwerpunktpraxen in Westfalen-Lippe anzuerkennen . Dies ist der engen Zusammenarbeit der Vertragspartner mit dem BDSWL zu verdanken und kommt der flächendeckenden Patientenversorgung zugute . Jeder Arzt , der die Anforderungen der Anlage 1a erfüllt , erhält eine Anerkennung .
Natürlich sind mit der Anerkennung weiterhin Pflichten für den Genehmigungsinhaber verbunden .
.) Die geforderte aktive und passive Hospitation konnten nahezu alle Genehmigungsinhaber innerhalb der geforderten 12 Monate nachweisen . - Nach anfänglichen Problemen haben sich die Vertragspartner darauf verständigen können , dass diese Hospitationen nicht ausschließlich in bzw . durch DSPn in Westfalen-Lippe durchgeführt werden müssen . - Außerdem wurde aufgrund der Corona-Pandemie der Nachweiszeitraum verlängert , um jedem Genehmi gungsinhaber die Möglichkeit der Hospitation zu ermöglichen .
.) Jeder Arzt mit einer Anerkennung muss die Beschäftigung einer in Vollzeit angestellten Diabetes-Beraterin
( oder entsprechende Teilzeitstellen ) nachweisen . Die Anzahl der in Vollzeit beschäftigten Diabetesberaterinnen je Genehmigungsinhaber löst eine Förderung der Strukturqualität nach Punkt VI . der Anlage 22 der Vereinbarung aus . Bei 2 Vollzeitdiabetesberaterinnen erhält ein Genehmigungsinhaber einen Aufschlag von 10 % auf die Betreuungsleistungen ( Gemeinschaftspraxen entsprechend geteilt ). Personelle Änderungen sind daher der KVWL unverzüglich mitzuteilen .
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