210728_KVWL Jahresbericht | Page 46

V . Qualitätssicherung

Auflagenprüfung Sonographie der Säuglingshüften
Mit der kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahme nach § 12 i . V . m . Anlage V der Ultraschall-Vereinbarung soll eine stets gleichbleibende Untersuchungsqualität derjenigen Ärzte gewährleistet werden , die präventive und kurative Hüftsonographien bei Säuglingen vertragsärztlich durchführen . In diesem Zusammenhang werden neben der Qualität der Bild- und Schriftdokumentationen auch die vom untersuchenden Arzt veranlassten diagnostischen und / oder therapeutischen Konsequenzen in die Beurteilung einbezogen .
Bei der mehrstufigen Auflagenprüfung wird nach der Initialprüfung für alle Ärzte , die erstmals eine Genehmigung zur Hüftsonographie bei Säuglingen erhalten haben , innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen die erste Stichprobenprüfung durchgeführt . Wird auch diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen , folgt die nächste Stichprobenprüfung erst innerhalb der nächsten 5 Jahre .
Ergebnisse 2020
Initialprüfungen „ neue Ärzte “
Stichprobenprüfung
Innerhalb von 2 und 5 Jahren
sachgerecht 23➜63,9 % 125➜86,8 %
nicht sachgerecht Wiederholung innerhalb von 12 Monaten
nicht sachgerecht Aussetzen der Genehmigung
8➜22,2 % 12➜8,3 %
5➜13,9 % 7➜4,9 %
Gesamt 36➜100 % 144➜100 %
Bei einer Prüfung werden die Unterlagen von 12 Patientenuntersuchungen nach Stufe I ( regelgerecht oder geringfügige Mängel ), Stufe II ( geringe Mängel ) oder Stufe III ( schwerwiegende Mängel ) bewertet . Wiederholungsprüfungen müssen durchgeführt werden , wenn 2 bis 5 Patientendokumentationen mit Stufe II und / oder maximal eine Patientendokumentation mit Stufe III bewertet wurde .
Ergebnisse 2020
Wiederholungsprüfungen
sachgerecht 11
nicht sachgerecht Wiederholung innerhalb von 12 Monaten
nicht sachgerecht Aussetzen der Genehmigung
5
2
Gesamt 18
Nicht sachgerechte Ergebnisse , bei denen mehr als eine Patientendokumentation mit Stufe III und / oder mehr als 5 Patientendokumentationen mit Stufe II bewertet wurden , führen zum Aussetzen der Genehmigung . In diesem Fall muss der Arzt an einem Fortbildungskurs „ Sonographie der Säuglingshüfte “ teilnehmen und diesen gegenüber der KVWL nachweisen . Anschließend dürfen wieder Hüftsonographien bei Säuglingen vertragsärztlich erbracht und abgerechnet werden . Anschließend erfolgt eine Initialprüfung der ersten 12 vertragsärztlich er-brachten Leistungen . Im Jahr 2020 haben nach Aussetzen der Genehmigung 8 Ärzte die erforderliche Fortbildung nachgewiesen , so dass diese zukunftsgerichtet an einer Initialprüfung teilnehmen werden .
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