210728_KVWL Jahresbericht | Page 51

Arthroskopie
Für den Bereich Arthroskopie gilt seit dem 01.01.2020 eine neugefasste Qualitätsbeurteilungsrichtlinie .
Im Kalenderjahr 2020 waren mindestens 2 % der Ärzte zu prüfen , die eine Genehmigung für die Arthroskopie besitzen oder beantragt haben . Ab 2021 werden es 4 % sein . Geprüft werden erstmals Ärzte , die ab 01.01.2020 eine Genehmigung bei ihrer KV für die Arthroskopie von Knie- und Schultergelenken beantragt haben ( Initialprüfung ). Die Stichprobenziehung bezieht sich dabei auf Arthroskopien , die in den ersten 12 Monaten nach Genehmigungserteilung erfolgt sind . Darüber hinaus werden stichprobenartig Ärzte , die eine Arthroskopie-Genehmigung haben , geprüft .
Wie zuvor auch , werden sowohl die schriftliche ( OP-Bericht ) als auch bildliche Dokumentation der Arthroskopien bewertet . Die genauen Kriterien sind der neugefassten Qualitätsbeurteilungsrichtlinie (§ 4 ) zu entnehmen .
Gänzlich neu geregelt hat der G-BA das Verfahren der Pseudonymisierung patientenbezogener Daten . Den Ärzten entsteht dabei kein gesonderter Aufwand für die Sicherstellung des Datenschutzes im Rahmen der Qualitätsprüfung .
Der Ablauf wurde wie folgt festgelegt :
.) Die KV wählt die Ärzte aus , die geprüft werden – entweder , weil sie innerhalb der vergangenen 12 Monate erstmals eine Genehmigung für die Arthroskopie erhalten haben , oder über die Stichprobe .
.) Die ausgewählten Ärzte übermitteln die angeforderten schriftlichen und bildlichen Unterlagen aus der ärzt- lichen Dokumentation an ihre KV .
.) Die KV prüft die Zuordnungsfähigkeit der schriftlichen und bildlichen Dokumentation zu einer Patientin oder einem Patienten – und pseudonymisiert erst dann die vorliegenden Unterlagen .
.) Die KV leitet die pseudonymisierten Unterlagen an die QS-Kommission weiter . Diese erhält somit immer nur Unterlagen , die in Bezug auf die Patientenidentität pseudonymisiert wurden .
.) Die KV teilt der Ärztin oder dem Arzt das Ergebnis der Stichprobenprüfung mit . Die Mitteilung beinhaltet u . a . Informationen zu den beanstandeten Mängeln und die Begründung der Entscheidung einschließlich der festgelegten Maßnahmen .
Im Jahr 2020 hat die KVWL Arthroskopien von 4 Ärzten geprüft . Dies entspricht einer Prüfquote von 2,6 % ( bei 153 abrechnenden Ärzten ). Dabei handelte es sich in 2 Fällen um Initialprüfungen und in 2 Fällen um Prüfungen von Ärzten , die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden . 2 Ärzte haben die Prüfung mit dem Ergebnis „ keine Beanstandungen “ abgeschlossen ; ein Arzt mit dem Ergebnis „ geringe Beanstandungen “. Lediglich in einem Fall lautete das Prüfergebnis „ erhebliche Beanstandungen “. Grund hierfür war , dass bei 2 Einzelbewertungen die fachgerechte Durchführung der Arthroskopie unvollständig dokumentiert war und bei der bildlichen Dokumentation der präoperative intraartikuläre Befund und das postoperative Ergebnis nicht aus einer vergleichbaren Perspektive und Kameraeinstellung vorgenommen wurden . Somit ließ die Bilddokumentation keine abschließende Beurteilung des präoperativen intraartikulären Befundes und des OP-Ergebnisses zu . Diese beiden Einzelbewertungen führten nach dem vorgegebenen Bewertungsschema auch zu einer Gesamtbewertung nach Kategorie 3 – erhebliche Beanstandungen .
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