210728_KVWL Jahresbericht | Page 62

VI . Sektorenübergreifende Qualitätssicherung ( sQS )

Verfahren 2 : „ Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen ( QS WI )“
Seit dem 01 . Januar 2017 ist das zweite verbindliche sektorenübergreifende Verfahren „ Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen ( QS WI )“ in Praxen und Kliniken gestartet . Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen . Krankenhäuser sind danach verpflichtet , jede stationär behandlungsbedürftige postoperative Wundinfektion fallbezogen zu erfassen . Zudem müssen operierende Ärzte in Praxen , OP-Zentren oder Kliniken , die sogenannte Tracer-Operationen durchführen , jährlich das Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung dokumentieren . Ziel ist es , nosokomiale postoperative Wundinfektionen zu vermeiden und eine Verbesserung des Hygiene- und Infektionsmanagements zu erzielen . Deshalb soll sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern die Qualität der Maßnahmen , die zur Vermeidung von Wundinfektionen beitragen , gemessen , vergleichend dargestellt und bewertet werden . Die Dokumentationspflicht für die Leistungserbringer startete erstmalig im 1 . Quartal 2018 und bezog sich auf das einrichtungsbezogene Hygiene- und Infektionsmanagement des Erfassungsjahres 2017 . Anfang des Jahres 2019 startete die zweite Einrichtungsbefragung . Dieses Mal für das Erfassungsjahr 2018 . Im Jahr 2020 wurde die Einrichtungsbefragung für das Erfassungsjahr 2019 durchgeführt .
Der Beginn der Einrichtungsbefragung war geprägt von technischen Schwierigkeiten , Verständnisfragen und Unverständnis hinsichtlich des Verfahrens an sich und führte somit zu einem hohen Telefonaufkommen in der Datenannahmestelle . Dennoch konnte für das erste Erfassungsjahr ( 2017 ) eine gute Rücklaufquote von 84,7 % erreicht werden . Die Kritik , die seitens der Dokumentationspflichtigen sowohl mündlich als auch schriftlich während des ersten Erfassungsjahres geübt wurde , wurde von der KVWL als Datenannahmestelle im Anschluss an den Befragungszeitraum an die Verantwortlichen auf Bundesebene weitergeleitet .
Für das zweite Erfassungsjahr konnte bereits eine Steigerung der Rücklaufquote zum Vorjahr erzielt werden . Die Rücklaufquote für das Erfassungsjahr 2018 von 91,2 %* zeigte , dass die Bestrebungen der KVWL , technische Hürden zu reduzieren und das gesamte Verfahren transparent mitzugestalten , erfolgreich waren . Die Rücklaufquote für das dritte Erfassungsjahr ( 2019 ) fiel wieder etwas geringer aus und lag bei 85,2 %.
Die vielfältigen Probleme seit Beginn des Verfahrens QS WI führten schließlich Ende 2020 dazu , dass der G-BA die Aussetzung des Qualitätssicherungsverfahrens 2 „ Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperativer Wundinfektionen ( QS WI )“ ab dem Jahr 2021 beschloss . Die Aussetzung betrifft nicht nur die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation für das Erfassungsjahr 2020 , sondern auch die fallbezogene QS-Dokumentation für das Erfassungsjahr 2021 . Ebenso werden die Sozialdatenlieferung der Krankenkassen für das Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt . Eine Richtlinienänderung wird bis Ende des Jahres 2021 erwartet .
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