210728_KVWL Jahresbericht | Page 59

VI . Sektorenübergreifende Qualitätssicherung ( sQS )

Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung ( sQS ) hat das Ziel , die Qualität der medizinischen Versorgung auch über Sektorengrenzen hinweg zu betrachten , da viele medizinische Leistungen heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt werden . Da Patienten auch im Verlauf einer Behandlung immer öfter in beiden Sektoren versorgt werden , sollen diese sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren dazu dienen , Behandlungsverläufe im Ganzen zu analysieren und zu beurteilen , um eine gleich hohe Qualität in beiden Sektoren zu gewährleisten .
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss ( G-BA ) daher verpflichtet , Verfahren für die sQS zu entwickeln . Die beiden ersten bundesweit verbindlichen Verfahren („ Perkutane Koronarinterventionen ( QS PCI ) und Koronarangiographie “ und „ Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen ( QS WI )“) wurden ab 2015 in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung ( Qesü-RL ) geregelt . Diese Richtlinie wurde zum 01.01.2019 von der „ Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung ( DeQS-RL )“ abgelöst . Die beiden laufenden Verfahren der Qesü-RL ( QS PCI und QS WI ) wurden zum 01.01.2019 in die neue Rahmenrichtlinie DeQS-RL überführt .
In der Zwischenzeit liegen 3 sQS-Verfahren vor , die den ambulanten Bereich betreffen . Neben den beiden oben genannten Verfahren ( QS PCI und QS WI ) kam im Januar 2020 das Verfahren „ Nierenersatztherapie bei chronischen Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen ( QS NET )“ hinzu . Des Weiteren gibt es z . B . noch das Verfahren „ Gallenblasenoperationen / Cholezystektomie ( QS CHE ), welches jedoch in Westfalen-Lippe nicht den ambulanten Sektor betrifft . Zum 01.01.2021 werden weitere Verfahren aus der QSKH-Richtlinie in die DeQS-Richtlinie überführt , die jedoch nur den stationären Sektor betreffen . Weitere Verfahren , an denen auch der ambulante Sektor beteiligt ist , werden aktuell vom G-BA vorbereitet .
Verfahren 1 : „ Perkutane Koronarintervention ( PCI ) und Koronarangiographie ( QS PCI )“
Seit dem 01.01.2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten sQS-Verfahrens zur Datenerhebung verpflichtet . Im Fokus dieses Verfahrens stehen vor allem der Prozess und das Ergebnis von Herzkatheter- Untersuchungen und perkutanen Koronarinterventionen . Das Verfahren stützt sich hierbei auf zwei Datenquellen . Zum einen auf die Dokumentation durch die Ärzte und zum anderen auf die Sozialdaten , die bei den Krankenkassen vorliegen . Frühestens ab Ende 2021 sollen auch Daten aus Patientenbefragungen erhoben werden . Ziele dieses Verfahrens sind eine Verbesserung der Indikationsstellung , eine Erhöhung der Patientensicherheit durch die Förderung der leitliniengerechten Durchführung des Eingriffs sowie eine Verringerung der Komplikationsrate während und nach der Behandlung , hierbei insbesondere eine Verringerung von unerwünschten kardialen oder zerebrovaskulären Ereignissen ( MACCE ) und der Sterblichkeit . Hierfür hat der G-BA Indikatoren festgelegt , anhand derer die Qualität gemessen und bewertet wird .
Seit Beginn des Verfahrens QS PCI ist die KVWL als Datenannahmestelle in Westfalen-Lippe zuständig . Nach technischen Schwierigkeiten zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2016 sowohl auf Seiten der Leistungserbringer als auch auf Seiten der Datenannahmestelle bis hin zur Bundesauswertungsstelle konnten deutliche Steigerungen bei der Datenannahme erzielt werden .
Das Jahr 2020 stellte pandemiebedingt eine Herausforderung für alle Verfahrensbeteiligten dar . Der G-BA hat daher eine pandemiebedingte Aussetzung der unterjährigen Quartals-Datenlieferfristen beschlossen . Die Datenlieferungen mussten somit erst bis zum 28.02.2021 an die Datenannahmestelle übermittelt werden . Trotz dieser Schwierigkeiten konnten auch für das Erfassungsjahr 2020 hohe Rückmeldequoten erzielt werden .
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