KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 102

Neue bzw. geänderte Richtlinien / Vereinbarungen / Verträge

Zweitmeinungsverfahren: Weitere Verfahren aufgenommen

Internet-Tipps zum Thema:
https:// www. kvwl. de / mitglieder / rechtsquellen-vertraege / zweitmeinungsverfahren
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Richtlinie des G-BA
2018 ist der Gemeinsame Bundesausschuss der Verpflichtung aus dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz nachgekommen und hat die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Abs. 2 SGB V( Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren, Zm-RL) beschlossen. Die Richtlinie ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Die detaillierten Informationen zu Umfang bzw. Definition des jeweiligen Eingriffs ist dem Besonderen Teil der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren zu entnehmen.
# Zweitmeinung # Zweitmeinungsverfahren
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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung( sQS)

„ Patienten werden im Verlauf ihrer medizinischen Behandlung häufig über Sektorengrenzen hinweg versorgt. Ziel der sektorenübergreifenden QS ist daher die Gewährleistung gleicher Qualitätsstandards in beiden Sektoren.“

Julia Miller- Abteilungsleitung Sektorenübergreifende Qualitätssicherung