Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V
Dokumentationsprüfung Akupunktur
bestanden( vollständig und nachvollziehbar)
nicht bestanden( nicht vollständig bzw. nicht nachvollziehbar)
2017 2017
0 0
0
2018
2018
|
10 % |
5 |
90 % |
46 51 |
2019
2019
|
3 % |
3 |
97 % |
83 86 |
2020
2020
|
5 % |
2 |
95 % |
40 |
42 |
2021
2021
|
5 % |
7 |
95 % |
|
56 63 |
Die „ Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V“( QS-Vereinbarung Akupunktur) sieht in § 6 eine jährliche stichprobenartige Überprüfung der Dokumentationen von Akupunkturbehandlungen von 5 % der Genehmigungsinhaber vor.
Gute Ergebnisse in der Vergangenheit
Aufgrund der konstant niedrigen Beanstandungsrate einigten sich die Partner des BMV-Ä darauf, die Prüfung für 2 Jahre( 2016 und 2017) auszusetzen.
Die Dokumentationsprüfung wurde ab dem 1. Januar 2018 wieder aufgenommen.
Ansprechpartnerin zum Thema Akupunktur:
Pia Feldmann
versorgungsqualitaet @ kvwl. de 0231 9432-1571
Gute Ergebnisse gegenwärtig
Wie die Prüfergebnisse ab dem Jahr 2019 belegen, ist die Beanstandungsrate sehr niedrig. Hier handelt es sich im Wesentlichen um fehlerhafte oder unvollständige Übertragungen aus der Patientenakte auf den von der QS-Kommission entwickelten Dokumentationsbogen.
Im Jahr 2021 konnten 56 Ärzte den Qualitätsbonus in Anspruch nehmen. Sie werden für 3 Jahre von der weiteren Prüfung befreit!
Akupunktur Genehmigung / Antrag:
hier downloaden
# Akupunktur # Schmerzbehandlung # Dokumentationsprüfung
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