Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V
Auflagenprüfung Dünndarm-Kapselendoskopie
Nach der Qualitätssicherungsvereinbarung besteht für alle Ärzte mit einer Genehmigung die Auflage, innerhalb eines Zeitraums von jeweils 12 Monaten den Nachweis der selbstständigen Auswertung von mindestens 10 Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu führen. Die Ergebnisse im Vergleich der Jahre 2020 und 2021 sind nachfolgend aufgeführt.
Ergebnisse der Erstprüfungen:
Nachweis von mindestens 10 Dünndarm- Kapselendoskopie-Auswertungen
ausschließlich vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen
vertragsärztliche und nicht vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen( ergänzende Zahlen aus dem stationären bzw. privaten Sektor)
Nachweis nicht erfüllt
Ergebnisse der Folgeprüfungen:
Nachweis von mindestens 10 Dünndarm- Kapselendoskopie-Auswertungen
ausschließlich vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen
Unter Berücksichtigung der sehr eng gefassten Indikation für die vertragsärztliche Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien – nur zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen – kann der Nachweis der jährlichen Mindestfrequenzen durchaus schwierig sein. Hier besteht die Möglichkeit, die Mindestfrequenzen im Folgeprüfzeitraum nachzuweisen.
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Ansprechpartnerin zum Thema Auflagenprüfung Dünndarm- Kapselendoskopie:
Nicole Lemke 2020 2020 2020
2021 2021 2021
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2020 2020 2020
2021 2021 2021
vertragsärztliche und nicht vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen( ergänzende Zahlen aus dem stationären bzw. privaten Sektor)
Nachweis nicht erfüllt
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1 versorgungsqualitaet @ kvwl. de 0231 9432-3735
Internet-Tipps zum Thema:
https:// www. kvwl. de / genehmigung / duenndarm-kapselendoskopie
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Zentrale Stelle Mammographie- Screening Westfalen- Lippe
„ Wir laden dich ein, aber gehen musst du selbst.“