Die QS-Vereinbarung ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten. In den Jahren 2012 bis 2015 wurde bei den überprüften Ärzten kein Dokumentationsmangel festgestellt. Aufgrund der erzielten Prüfergebnisse( komplett mängelfreie Prüfung) hatte der Vorstand der KVWL beschlossen, bei allen Genehmigungsinhabern die weitere Dokumentationsprüfung nach der QS-Vereinbarung HIV / Aids für 3 Jahre auszusetzen. Ab dem Jahr 2016 wurde die QS-Prüfung wieder durchgeführt! |
2017
2017
bestanden( vollständig und nachvollziehbar)
nicht bestanden( nicht vollständig bzw. nicht nachvollziehbar)
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Ansprechpartnerin zum Thema HIV / Aids:
Alice Frohn
Alice. Frohn @ kvwl. de
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Was passiert bei dem Ergebnis „ nicht bestanden“? |
2018 2018 |
0 |
100 % |
5 |
5 |
In diesem Fall erhält der betreffende Arzt ein detailliertes Ergebnis je Patientendokumentation. Aufgrund dieser Detailinformation kann der Arzt anhand der Originalpatientenakte eine Stellungnahme abgeben. Der gesamte Vorgang einschließlich der Stellungnahme wird durch die QS-K erneut geprüft. Lediglich im Jahr 2017 und im Jahr 2020 musste das Stellungnahmeverfahren eingeleitet werden. Die Argumentation der betreffenden Ärzte war in sich schlüssig und die Akten konnten geschlossen werden. Alle Ärzte mit dem Ergebnis „ bestanden“( vollständig und nachvollziehbar; ohne Mangel) konnten für 3 Jahre von der weiteren QS-Prüfung befreit werden! |
2019 2019
2020 2020
2021 2021
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0
0
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100 %
100 %
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3 3
50 % 50 %
3 3
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4 4 |
8 |