KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 126

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V

Stichprobenprüfung Spezial-Labor

Mit der zum 1. April 2018 angepassten QS- Vereinbarung Spezial-Labor wurde eine Stichprobenprüfung zur internen und externen Qualitätssicherung eingeführt.
Jährlich wird eine Stichprobenprüfung bei 15 % der abrechnenden Ärzte durchgeführt. Diese Prüfung bezieht sich auf die interne und externe Qualitätssicherung im Rahmen der Anforderungen der Rili-BÄK.
Ohne Beanstandung Nachweis der Zertifizierung Mit Beanstandungen
2019
35 % 49 2019 14 % 19
141
2019
51 % 73
Ansprechpartnerin zum Thema Spezial-Labor:
Pia Feldmann
versorgungsqualitaet @ kvwl. de
0231 9432-1571
Was muss vorgelegt werden?
Unterlagen über das interne Qualitätsmanagement-System( z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Gerätenachweise, Mitarbeiterqualifikation, Fehlermanagement)
2020
2020
2020
16 %
20 %
16
20
64 %
63
99
Internet-Tipps
zum Thema:
Nachweis über die Teilnahme an der externen Qualitätssicherung( Ringversuche) in den festgelegten Intervallen lt. der Rili-BÄK.
Teilnahme an der Stichprobenprüfung:
Bei Ärzten, die erfolgreich, d. h. ohne Beanstandungen, die Stichprobenprüfung abschließen, entfällt für einen Zeitraum von 5 Jahren die weitere Teilnahme an dieser Prüfung. Dies gilt auch für Ärzte, die über eine gültige Akkreditierungsurkunde nach DIN EN ISO 15189 vorlegen.
2021 2021 2021
5 % 15 %
6 20
80 %
102 128
Insgesamt 68 Ärzte in 2019, 79 Ärzte in 2020 und 108 Ärzte in 2021 können mit Recht behaupten:
„ Gute Qualität wirkt sich aus!“
Diese Ärzte sind für 5 Jahre von der Teilnahme an einer weiteren Stichprobenprüfung befreit! https:// www. kvwl. de / genehmigung / laboratoriumsmedizinischeuntersuchungen-spezielle-leistungen
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Anhang Datenteil