KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 135

1. Anhang Datenteil
Die QS-K Apherese wird nach der Richtlinie „ Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des GB-A im Auftrag der Krankenkassen tätig. Der indikationsstellende Arzt muss in jedem Einzelfall eine vollständige Dokumentation einschließlich einer ergänzenden medizinischen Beurteilung erstellen und diese der KV zur Verfügung stellen. Nach Prüfung durch die QS-K teilt die KV der leistungspflichtigen Krankenkasse das Ergebnis mit. Erst nach Erteilung eines Leistungsbescheides der zuständigen Krankenkasse an das Mitglied kann die Apherese durchgeführt werden.
Den nebenstehenden Grafiken ist die deutliche Zunahme hinsichtlich der Antragstellung in den Jahren 2015 bis einschließlich 2021 zu entnehmen. Die zuständige Kommission setzt sich in jeder Sitzung sowohl mit den Erst- als auch mit den Folgeanträgen auseinander.
Ansprechpartner zum Thema Apherese:
Dieter Pöhler
versorgungsqualitaet @ kvwl. de 0231 9432-3972
# Apherese # Anträge
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