1 . Anhang Datenteil
Die QS-K Apherese wird nach der Richtlinie „ Methoden vertragsärztliche Versorgung “ des GB-A im Auftrag der Krankenkassen tätig . Der indikationsstellende Arzt muss in jedem Einzelfall eine vollständige Dokumentation einschließlich einer ergänzenden medizinischen Beurteilung erstellen und diese der KV zur Verfügung stellen . Nach Prüfung durch die QS-K teilt die KV der leistungspflichtigen Krankenkasse das Ergebnis mit . Erst nach Erteilung eines Leistungsbescheides der zuständigen Krankenkasse an das Mitglied kann die Apherese durchgeführt werden .
Den nebenstehenden Grafiken ist die deutliche Zunahme hinsichtlich der Antragstellung in den Jahren 2015 bis einschließlich 2021 zu entnehmen . Die zuständige Kommission setzt sich in jeder Sitzung sowohl mit den Erst- als auch mit den Folgeanträgen auseinander .
Ansprechpartner zum Thema Apherese :
Dieter Pöhler
versorgungsqualitaet @ kvwl . de 0231 9432-3972
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