KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 138

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V

Rhythmusimplantat-Kontrollen

Die im Oktober 2018 in Kraft getretene neue Qualitätssicherungsvereinbarung( QSV) Rhythmusimplantat-Kontrolle sieht zum einen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung der Genehmigungsinhaber einen regelmäßigen Nachweis von besuchten Fortbildungen sowie zum anderen eine Dokumentationsprüfung vor.
Dokumentationsprüfung
Im Rahmen der Dokumentationsprüfung werden Funktionsanalysen von Herzschrittmachern und / oder implantierten Kardiovertern bzw. Defibrillatoren und / oder implantierten Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie( HSM- / ICD- / CRT-Kontrolle) betrachtet.
QS-Ergebnisse
Im Jahr 2021 hat die KVWL von 16 Ärzten Dokumentationen von Rhythmusimplantat-Kontrollen angefordert und geprüft. Dies entspricht einer Prüfquote von 5,4 %( bei 297 abrechnenden Ärzten). Aufgrund CO- VID-19-Pandemie konnten die nach der QSV vorgesehenen 15 % nicht erreicht werden. Das Verfahren wurde vom Vorstand der KVWL teilweise ausgesetzt bzw. im Umfang reduziert.
Ansprechpartnerin zum Thema Rhythmusimplantat-Kontrolle:
Sabine Neuhaus
bestanden( vollständig und nachvollziehbar)
nicht bestanden( nicht vollständig bzw. nicht nachvollziehbar) versorgungsqualitaet @ kvwl. de 0231 9432-3889
Internet-Tipps zum Thema:
Nach § 9 der o. g. QSV prüft die Qualitätssicherungskommission der KVWL dabei die Dokumentationen auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die patientenadäquate Programmierung des Systems im konkreten Einzelfall.
2020
2020
2021
2021
23 %
25 %
3
4
77 %
10
75 %
13
12 16
https:// www. kvwl. de / genehmigung / rhythmusimplantat-kontrolle
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