Ausnahmeregelungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie Auch im Jahr 2021 war für den Bereich Fortbildungspflicht das Thema „ Corona “ das Bestimmende . Wurde bereits im Jahr 2020 der Nachweiszeitraum zum Erfüllen der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V seit dem 01.04.2020 für das ganze Jahr Quartal für Quartal verlängert , ging dies im Jahr 2021 ungemindert weiter . Die Situation , in der unsere nachweispflichtigen Mitglieder durch die Pandemie steckten , blieb unverändert ( Ausfall von z . B . Fortbildungsveranstaltungen , Kongressen oder Qualitätszirkeln ). Auch wenn sich Onlineseminare oder Webinare immer mehr etablieren konnten , wurde es an einigen Stellen nach wie vor trotzdem nicht einfacher , seiner Fortbildungspflicht nachzukommen . |
Anzahl nicht durchgeführter Honorarkürzungen aufgrund Corona-Ausnahmeregelungen
2 / 2020
3 / 2020
4 / 2020
1 / 2021
2 / 2021
28
34
36
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54 |
60 |
Ebenfalls wurden wie auch bereits im Jahr 2020 / 2021 nicht nur die Nachweiszeiträume verlängert , sondern es wurden auch keine Honorarkürzungen durchgeführt .
Trotz der widrigen Umstände schafften es nach und nach immer mehr Mitglieder , die sich bereits vor der Pandemie aufgrund von fehlendem Fortbildungsnachweis in der Honorarkürzung befanden , sich die für einen Nachweis erforderlichen Fortbildungspunkte zu erwirtschaften . Dies ist im kontinuierlichen Rückgang der Kürzungskandidaten gut ersichtlich .
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3 / 2021
4 / 2021
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25
24
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30 |