2018 ist der Gemeinsame Bundesausschuss der Verpflichtung aus dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz nachgekommen und hat die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Abs . 2 SGB V ( Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren , Zm-RL ) beschlossen . Die Richtlinie ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten .
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch , vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen .
Die detaillierten Informationen zu Umfang bzw . Definition des jeweiligen Eingriffs ist dem Besonderen Teil der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren zu entnehmen .