Die im Oktober 2018 in Kraft getretene neue Qualitätssicherungsvereinbarung ( QSV ) Rhythmusimplantat-Kontrolle sieht zum einen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung der Genehmigungsinhaber einen regelmäßigen Nachweis von besuchten Fortbildungen sowie zum anderen eine Dokumentationsprüfung vor .
Dokumentationsprüfung
Im Rahmen der Dokumentationsprüfung werden Funktionsanalysen von Herzschrittmachern und / oder implantierten Kardiovertern bzw . Defibrillatoren und / oder implantierten Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie ( HSM- / ICD- / CRT-Kontrolle ) betrachtet .
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QS-Ergebnisse
Im Jahr 2021 hat die KVWL von 16 Ärzten Dokumentationen von Rhythmusimplantat-Kontrollen angefordert und geprüft . Dies entspricht einer Prüfquote von 5,4 % ( bei 297 abrechnenden Ärzten ). Aufgrund CO- VID-19-Pandemie konnten die nach der QSV vorgesehenen 15 % nicht erreicht werden . Das Verfahren wurde vom Vorstand der KVWL teilweise ausgesetzt bzw . im Umfang reduziert .
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Ansprechpartnerin zum Thema Rhythmusimplantat-Kontrolle :
Sabine Neuhaus
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Nach § 9 der o . g . QSV prüft die Qualitätssicherungskommission der KVWL dabei die Dokumentationen auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die patientenadäquate Programmierung des Systems im konkreten Einzelfall . |
2020
2020
2021
2021
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23 %
25 %
3
4
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77 % |
10
75 %
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13
12 16
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70 |