Warum gibt es die Genehmigungspflicht?
Viele Untersuchungen und Behandlungen im vertragsärztlichen Bereich unterliegen Qualitätsanforderungen, die zusätzlich über die grundlegende ärztliche bzw. psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung hinaus nachgewiesen werden müssen und aufgrund bundesweiter gesetzlicher Maßstäbe einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Kann ich mich telefonisch oder persönlich beraten lassen?
Die Beratung und Betreuung von Leistungserbringern sind vielseitige und dynamische Aufgabenfelder der Abteilung QS. Die Mitarbeiter bieten den Mitgliedern der KVWL ein hohes Maß an Service und begleiten sie durch den gesamten Prozess zur Erlangung einer Genehmigung.
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Hinweis: Genehmigungen dürfen erst mit dem Datum wirksam erteilt werden, an dem alle Unterlagen vollständig vorliegen. Ist im jeweiligen Genehmigungsverfahren die Teilnahme an einem Kolloquium erforderlich, tritt die Wirksamkeit erst am Tag nach erfolgreicher Absolvierung eines solchen kollegialen Fachgesprächs ein. Genehmigungen wirken nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung oder den Zeitpunkt des Quartalsbeginns zurück. |
Internet-Tipps zum Thema:
https:// www. kvwl. de / genehmigung
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