KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 102

Neue bzw . geänderte Richtlinien / Vereinbarungen / Verträge

Zweitmeinungsverfahren : Weitere Verfahren aufgenommen

Internet-Tipps zum Thema :
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Richtlinie des G-BA
2018 ist der Gemeinsame Bundesausschuss der Verpflichtung aus dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz nachgekommen und hat die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Abs . 2 SGB V ( Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren , Zm-RL ) beschlossen . Die Richtlinie ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten . Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch , vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen . Die detaillierten Informationen zu Umfang bzw . Definition des jeweiligen Eingriffs ist dem Besonderen Teil der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren zu entnehmen .
# Zweitmeinung # Zweitmeinungsverfahren
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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung ( sQS )

„ Patienten werden im Verlauf ihrer medizinischen Behandlung häufig über Sektorengrenzen hinweg versorgt . Ziel der sektorenübergreifenden QS ist daher die Gewährleistung gleicher Qualitätsstandards in beiden Sektoren .“

Julia Miller - Abteilungsleitung Sektorenübergreifende Qualitätssicherung