210728_KVWL Jahresbericht | Page 31

.) Eine weitere Verpflichtung für den Genehmigungsinhaber sowie sein qualifiziertes Personal besteht darin , Fortbildungen zu besuchen . Der Genehmigungsinhaber muss für sich 30 diabetesspezifische Fortbildungspunkte und für seine Beraterin eine diabetesspezifische Fortbildung pro Jahr nachzuweisen . Im Vergleich zur vorhergehenden Vereinbarung konnte auch hier eine deutliche Vereinfachung für die Genehmigungsinhaber erzielt werden , denn es muss nicht mehr zwischen Regelfortbildungen und Qualitätszirkeln unterschieden werden . Viele Ärzte haben der KVWL inzwischen einen lesenden Zugriff auf das Fortbildungspunktekonto bei der Ärztekammer gestattet . Dies stellt für alle Beteiligten eine enorme Erleichterung dar . Der zusätzliche Nachweis der eigenen Fortbildungen entfällt , so dass nur noch Fortbildungen der Beraterinnen eingereicht werden müssen .
Zur Minimierung des Zeit- und Verwaltungsaufwandes kann jeder Genehmigungsinhaber den Zugriff auf sein Fortbildungspunktekonto bei der ÄKWL freischalten lassen .
Für die KVWL bestehen weiterhin die gleichen Pflichten .
Die KVWL überprüft zum Jahresbeginn – wie in der Vergangenheit – jährlich die Strukturqualität . Diese Überprüfung bezieht sich auf die Anzahl des im Vorjahr in Vollzeit beschäftigten qualifizierten Personals sowie auf die Einhaltung der Fortbildungspflicht des Genehmigungsinhabers und des Personals . Die vertragsgemäße Pflicht zur umgehenden Meldung bei personellen Veränderungen wird von vielen Genehmigungsinhabern leider immer wieder übersehen . Dies führt zum einen zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand , da Honorare teilweise über Quartale hinweg korrigiert werden müssen . Zum anderen führt dies zu unnötigen Widersprüchen . Auch Frustsituationen auf beiden Seiten lassen sich dadurch vermeiden .
Die neue Diabetesvereinbarung vom 01.07.2019 hat auch Auswirkungen auf die Teilnahme am DMP Typ 1
Qualifizierte Ärzte , die am DMP Typ 1 teilnehmen möchten , benötigen ebenfalls eine in Vollzeit angestellte Diabetesberaterin ( oder entsprechende Teilzeitstellen ). Die Beschäftigung sowie die Qualifizierung des Personals sind nachzuweisen . Ist diese Beraterin nicht vorhanden oder bereits durch einen Arzt mit Anerkennung als DSP in der gleichen Praxis gemeldet , ist ausschließlich eine Teilnahme am DMP Typ 1 als koordinierender Arzt möglich .
Ansprechpartner zum Thema Diabetesvereinbarung :
Dieter Korte versorgungsqualitaet @ kvwl . de
0231 9432-1550
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