V . Qualitätssicherung
 Aktualisierung der Qualitätssicherungsvereinbarung schlafbezogene Atmungsstörungen
 Die Partner des Bundesmantelvertrages haben 2020 eine Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung ( QSV ) gemäß § 135 Abs . 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen beschlossen . Demnach ist es seit dem 01.10.2020 auch für folgende Facharztgruppen möglich , eine Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung der Polygraphie nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zu erhalten :
 • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ,
 • Innere Medizin und Kardiologie sowie
 • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie .
 Hintergrund für die Änderung ist die Aktualisierung der ( Muster- ) Weiterbildungsordnung , wonach die o . g . Facharztgruppen nun auch berechtigt sind , die Zusatzbezeichnung „ Schlafmedizin “ zu erwerben .
 Ansprechpartnerin zum Thema Kardiorespiratorische Polygraphie
 und Polysomnographie :
 Meike Bender versorgungsqualitaet @ kvwl . de
 0231 9432-3375
 Internetwegweiser
 Zweitmeinungsverfahren : weitere Verfahren aufgenommen
 2018 ist der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ) der Verpflichtung aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz nachgekommen und hat die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Abs . 2 SGB V ( Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren , Zm-RL ) beschlossen . Die Richtlinie ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten .
 Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch , vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen .
 2019 waren dies zunächst das operative Entfernen der Mandeln bzw . von Teilen der Mandeln ( Tonsillektomie , Tonsillotomie ) sowie das operative Entfernen der Gebärmutter ( Hysterektomie ). Zum 01.01.2020 folge dann das Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Schulterarthroskopie . Zum 01.01.2021 wurde als weiteres Verfahren die Implantation einer Knieendoprothese in den Katalog aufgenommen . Zum Verfahren Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom mussten im Jahr 2020 noch einige vom Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) aufgeworfene Fragenstellungen zum Beschluss im G-BA geklärt werden . Dieser Prozess ist mittlerweile abgeschlossenen , so dass auch dieses Verfahren zum 01.07.2021 im EBM etabliert wurde .
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