KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 57

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs . 2 SGB V

Dokumentationsprüfung Akupunktur

bestanden ( vollständig und nachvollziehbar )
nicht bestanden ( nicht vollständig bzw . nicht nachvollziehbar )
2017 2017
0 0
0
2018
2018
10 %
5
90 %
46 51
2019
2019
3 %
3
97 %
83 86
2020
2020
5 %
2
95 %
40
42
2021
2021
5 %
7
95 %
56 63
Die „ Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs . 2 SGB V “ ( QS-Vereinbarung Akupunktur ) sieht in § 6 eine jährliche stichprobenartige Überprüfung der Dokumentationen von Akupunkturbehandlungen von 5 % der Genehmigungsinhaber vor .
Gute Ergebnisse in der Vergangenheit
Aufgrund der konstant niedrigen Beanstandungsrate einigten sich die Partner des BMV-Ä darauf , die Prüfung für 2 Jahre ( 2016 und 2017 ) auszusetzen .
Die Dokumentationsprüfung wurde ab dem 1 . Januar 2018 wieder aufgenommen .
Ansprechpartnerin zum Thema Akupunktur :
Pia Feldmann
versorgungsqualitaet @ kvwl . de 0231 9432-1571
Gute Ergebnisse gegenwärtig
Wie die Prüfergebnisse ab dem Jahr 2019 belegen , ist die Beanstandungsrate sehr niedrig . Hier handelt es sich im Wesentlichen um fehlerhafte oder unvollständige Übertragungen aus der Patientenakte auf den von der QS-Kommission entwickelten Dokumentationsbogen .
Im Jahr 2021 konnten 56 Ärzte den Qualitätsbonus in Anspruch nehmen . Sie werden für 3 Jahre von der weiteren Prüfung befreit !
Akupunktur Genehmigung / Antrag :
hier downloaden
# Akupunktur # Schmerzbehandlung # Dokumentationsprüfung
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