Auflagenprüfung Dünndarm-Kapselendoskopie
Nach der Qualitätssicherungsvereinbarung besteht für alle Ärzte mit einer Genehmigung die Auflage , innerhalb eines Zeitraums von jeweils 12 Monaten den Nachweis der selbstständigen Auswertung von mindestens 10 Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu führen . Die Ergebnisse im Vergleich der Jahre 2020 und 2021 sind nachfolgend aufgeführt .
Ergebnisse der Erstprüfungen :
Nachweis von mindestens 10 Dünndarm- Kapselendoskopie-Auswertungen
ausschließlich vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen
vertragsärztliche und nicht vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen ( ergänzende Zahlen aus dem stationären bzw . privaten Sektor )
Nachweis nicht erfüllt
Ergebnisse der Folgeprüfungen :
Nachweis von mindestens 10 Dünndarm- Kapselendoskopie-Auswertungen
ausschließlich vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen
Unter Berücksichtigung der sehr eng gefassten Indikation für die vertragsärztliche Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien – nur zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen – kann der Nachweis der jährlichen Mindestfrequenzen durchaus schwierig sein . Hier besteht die Möglichkeit , die Mindestfrequenzen im Folgeprüfzeitraum nachzuweisen .
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Ansprechpartnerin zum Thema Auflagenprüfung Dünndarm- Kapselendoskopie :
Nicole Lemke
2020 2020 2020
2021 2021 2021
4
7
18
20
25
32
2020 2020 2020
2021 2021 2021
vertragsärztliche und nicht vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen ( ergänzende Zahlen aus dem stationären bzw . privaten Sektor )
Nachweis nicht erfüllt
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