KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 59

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs . 2 SGB V

Dokumentationsprüfung HIV / Aids

Die QS-Vereinbarung ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten . In den Jahren 2012 bis 2015 wurde bei den überprüften Ärzten kein Dokumentationsmangel festgestellt . Aufgrund der erzielten Prüfergebnisse ( komplett mängelfreie Prüfung ) hatte der Vorstand der KVWL beschlossen , bei allen Genehmigungsinhabern die weitere Dokumentationsprüfung nach der QS-Vereinbarung HIV / Aids für 3 Jahre auszusetzen . Ab dem Jahr 2016 wurde die QS-Prüfung wieder durchgeführt !
2017
2017
bestanden ( vollständig und nachvollziehbar )
nicht bestanden ( nicht vollständig bzw . nicht nachvollziehbar )
Ansprechpartnerin zum Thema HIV / Aids :
Alice Frohn
17 %
1
83 %
5 6
0231 9432-3735
Was passiert bei dem Ergebnis „ nicht bestanden “?
2018 2018
0
100 %
5
5
In diesem Fall erhält der betreffende Arzt ein detailliertes Ergebnis je Patientendokumentation . Aufgrund dieser Detailinformation kann der Arzt anhand der Originalpatientenakte eine Stellungnahme abgeben . Der gesamte Vorgang einschließlich der Stellungnahme wird durch die QS-K erneut geprüft . Lediglich im Jahr 2017 und im Jahr 2020 musste das Stellungnahmeverfahren eingeleitet werden . Die Argumentation der betreffenden Ärzte war in sich schlüssig und die Akten konnten geschlossen werden . Alle Ärzte mit dem Ergebnis „ bestanden “ ( vollständig und nachvollziehbar ; ohne Mangel ) konnten für 3 Jahre von der weiteren QS-Prüfung befreit werden !
2019 2019
2020 2020
2021 2021
0
0
100 %
100 %
3 3
50 % 50 %
3 3
4 4
8
# HIV # Aids # HIV / Aids
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