Die QS-Vereinbarung ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten . In den Jahren 2012 bis 2015 wurde bei den überprüften Ärzten kein Dokumentationsmangel festgestellt . Aufgrund der erzielten Prüfergebnisse ( komplett mängelfreie Prüfung ) hatte der Vorstand der KVWL beschlossen , bei allen Genehmigungsinhabern die weitere Dokumentationsprüfung nach der QS-Vereinbarung HIV / Aids für 3 Jahre auszusetzen . Ab dem Jahr 2016 wurde die QS-Prüfung wieder durchgeführt ! |
2017
2017
bestanden ( vollständig und nachvollziehbar )
nicht bestanden ( nicht vollständig bzw . nicht nachvollziehbar )
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Ansprechpartnerin zum Thema HIV / Aids :
Alice Frohn
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Was passiert bei dem Ergebnis „ nicht bestanden “? |
2018 2018 |
0 |
100 % |
5 |
5 |
In diesem Fall erhält der betreffende Arzt ein detailliertes Ergebnis je Patientendokumentation . Aufgrund dieser Detailinformation kann der Arzt anhand der Originalpatientenakte eine Stellungnahme abgeben . Der gesamte Vorgang einschließlich der Stellungnahme wird durch die QS-K erneut geprüft . Lediglich im Jahr 2017 und im Jahr 2020 musste das Stellungnahmeverfahren eingeleitet werden . Die Argumentation der betreffenden Ärzte war in sich schlüssig und die Akten konnten geschlossen werden . Alle Ärzte mit dem Ergebnis „ bestanden “ ( vollständig und nachvollziehbar ; ohne Mangel ) konnten für 3 Jahre von der weiteren QS-Prüfung befreit werden ! |
2019 2019
2020 2020
2021 2021
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0
0
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100 %
100 %
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3 3
50 % 50 %
3 3
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4 4 |
8 |