Qualitätssicherung
Statuswechsel / Änderung des Ortes der Leistungserbringung
Was ist ein Statuswechsel?
Wechsel von der Zulassung in eine Anstellung
Wechsel von einer Anstellung in eine Zulassung
Wechsel des Arbeitgebers im Rahmen einer Anstellung
Wechsel des Leistungsortes im Rahmen einer Zulassung / Anstellung / Ermächtigung i
Bitte nicht nur den GB Zulassung und Bedarfsprüfung über Änderungen hinsichtlich des Ortes der Leistungserbringung informieren, sondern auch den Geschäftsbereich Versorgungsqualität.
Ein Statuswechsel führt dazu, dass erteilte Genehmigungen nach § 11 des BMV-Ä automatisch unwirksam werden. Daher müssen alle Genehmigungen neu beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Abteilung QS.
Anzahl neue Ärzte bzw. der Ärzte, die den Status gewechselt haben
2017 2017
2018 2018
neue Ärzte Statuswechsler
291
496
Welche Konsequenzen hat ein Wechsel des Leistungsortes für die Genehmigung?
Es gibt Genehmigungsbereiche für die neben der fachlichen Qualifikation auch bauliche, apparativ-technische und / oder organisatorische Anforderungen nachzuweisen sind. Die jeweilige Genehmigung wird leistungsortgebunden erteilt.
Bei Änderung oder Wegfall des Ortes der Leistungserbringung( Adressänderung, Praxisumzug, Beendigung einer Filiale oder Wegfall der Nutzung ausgelagerter Praxisstätten etc.) wird die erteilte Genehmigung automatisch unwirksam.
705
870
Ansprechpartner * innen zum Thema Genehmigungspflicht, Statuswechsel / Änderung des Ortes der Leistungserbringung:
Eric Heide
Eric. Heide @ kvwl. de 0231 9432-1189
Kristina Beckmann
Kristina. Beckmann @ kvwl. de 0231 9432-1556
2019
2019
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Alice Frohn |
2020 2020 |
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Alice. Frohn @ kvwl. de
0231 9432-3520
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2021 2021 |
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# Genehmigungspflicht # Beratung # Statuswechsel |
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